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   VG Wiesbaden, 02.02.2022 - 6 K 677/21.WI   

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VG Wiesbaden, 02.02.2022 - 6 K 677/21.WI (https://dejure.org/2022,25730)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 02.02.2022 - 6 K 677/21.WI (https://dejure.org/2022,25730)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 6 K 677/21.WI (https://dejure.org/2022,25730)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Wiesbaden, 04.09.2015 - 6 K 687/15

    Einsicht in den Vertrag über den Bundestrojaner

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2022 - 6 K 677/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "liegt es regelmäßig auf der Hand, dass sich im Streitfall nur durch Einsichtnahme in die Akten verlässlich klären lässt, ob ein [geltend gemachter materieller] Geheimhaltungsgrund vorliegt" (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2010 - 20 F 1/10 -, juris Rn. 7), die Entscheidungserheblichkeit des Akteninhalts ist jedoch auch davon abhängig, ob die Behörde durch substantiierten Vortrag das Vorliegen eines solchen materiellen Geheimhaltungsgrunds darlegt und damit eine Amtsermittlung erforderlich macht (VG Wiesbaden, Urteil vom 04.09.2015 - 6 K 687/15.WI - juris Rn. 35f, 46).

    Die Feststellung der konkreten Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen setzt voraus, dass die informationspflichtige Stelle Tatsachen darlegt, aus denen sich im jeweiligen Fall eine Beeinträchtigung des Schutzgutes ergeben kann (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 20/15 -, juris Rn. 18; VG Wiesbaden, Urteil vom 04.09.2015 - 6 K 687/15.WI - juris Rn. 36, 46).

    Die bloße Kennzeichnung mit VS-NfD genügt hierfür nicht (BT-Drs. 15/4493, S. 11; BVerwG, Urteil vom 29.10.2009 - 7 C 21/08 - juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 04.09.2015 - 6 K 687/15.WI - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 20.15

    Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern: Revisionen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2022 - 6 K 677/21
    Auch nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/4493, S. 10) bedeutet öffentliche Sicherheit zunächst die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der grundlegenden Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates (BeckOK-InfoMedienR/Schirmer, IFG, § 3 Rn. 119; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 20/15 -, juris Rn. 12).

    Die Feststellung der konkreten Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen setzt voraus, dass die informationspflichtige Stelle Tatsachen darlegt, aus denen sich im jeweiligen Fall eine Beeinträchtigung des Schutzgutes ergeben kann (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 7 C 20/15 -, juris Rn. 18; VG Wiesbaden, Urteil vom 04.09.2015 - 6 K 687/15.WI - juris Rn. 36, 46).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 12 B 27.11

    Kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2022 - 6 K 677/21
    Eine nur eingeschränkte gerichtliche Kontrolle ergibt sich danach schon aus der Art des in Rede stehenden Rechtsgutes (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2012 - OVG 12 B 27.11 -, juris Rn. 34ff).

    Der Ausnahmetatbestand verlangt also eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und schließt damit an die polizeirechtliche Regelungstechnik an, die grundsätzlich auch der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2012 - OVG 12 B 27.11 -, juris Rn. 36; BeckOK-InfoMedienR/Schirmer, IFG, § 3 Rn. 122).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; Vertraulichkeitspflicht;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2022 - 6 K 677/21
    Die bloße Kennzeichnung mit VS-NfD genügt hierfür nicht (BT-Drs. 15/4493, S. 11; BVerwG, Urteil vom 29.10.2009 - 7 C 21/08 - juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 04.09.2015 - 6 K 687/15.WI - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2022 - 6 K 677/21
    Die notwendige Geheimhaltung von Informationen, die die Polizeien gewonnen hätten, der Schutz ihrer Informationsquellen und ihrer Arbeitsweisen berechtigten zur Verweigerung der Auskunft, wenn durch eine Offenlegung die Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert werde (BVerwG, Beschl. v. 29.07.2002 - 2 AV 1/02, NVwZ 2002, 1249; Beschl. v. 13.11.2002 - 2 AV 3/02, NVwZ 2003, 348, 349).
  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2022 - 6 K 677/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "liegt es regelmäßig auf der Hand, dass sich im Streitfall nur durch Einsichtnahme in die Akten verlässlich klären lässt, ob ein [geltend gemachter materieller] Geheimhaltungsgrund vorliegt" (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2010 - 20 F 1/10 -, juris Rn. 7), die Entscheidungserheblichkeit des Akteninhalts ist jedoch auch davon abhängig, ob die Behörde durch substantiierten Vortrag das Vorliegen eines solchen materiellen Geheimhaltungsgrunds darlegt und damit eine Amtsermittlung erforderlich macht (VG Wiesbaden, Urteil vom 04.09.2015 - 6 K 687/15.WI - juris Rn. 35f, 46).
  • BVerwG, 13.11.2002 - 2 AV 3.02

    Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde; Vorlage- und Auskunftspflicht der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2022 - 6 K 677/21
    Die notwendige Geheimhaltung von Informationen, die die Polizeien gewonnen hätten, der Schutz ihrer Informationsquellen und ihrer Arbeitsweisen berechtigten zur Verweigerung der Auskunft, wenn durch eine Offenlegung die Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert werde (BVerwG, Beschl. v. 29.07.2002 - 2 AV 1/02, NVwZ 2002, 1249; Beschl. v. 13.11.2002 - 2 AV 3/02, NVwZ 2003, 348, 349).
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